Vielleicht hast Du es in einem meiner Blogbeiträge schon mal gelesen. Vielleicht bist Du aber auch ganz neu auf meinen Blog gestoßen. Mira und ich leben im wundervollen Niedersachsen an der Nordsee. Wer in Niedersachsen wohnt, kennt sich sicherlich mit der Brut- und Setzzeit aus oder ist mit den meisten Informationen versorgt. Aber wusstest Du, dass die Brut- und Setzzeit in den verschiedenen Bundesländern variiert? Gerade, wenn Du an der Grenze zu einem anderen Bundesland lebst oder Urlaub machen möchtest, solltest Du auch die dort geltenden Gesetze kennen. In diesem Beitrag zeige ich Dir gemeinsam mit AGILA, welche Regeln in welchen Bundesländern gelten.
Wofür ist die Brut- und Setzzeit überhaupt gut?
Vielleicht fragst Du Dich jetzt, warum es eine Brut- und Setzzeit überhaupt gibt? In dieser Zeit ziehen viele Wildtiere ihre Nachkommen auf. So sollen durch die besondere Aufsichtspflicht Jungtiere und Bodenbrüter vor herumlaufenden Hunden geschützt werden. Nicht selten werden Jungtiere von ihren Elterntieren zurückgelassen, weil sie von einem freilaufenden Hund gejagt wurden. Zudem sind Jungtiere deutlich langsamer und haben hierdurch wenig Chancen, einem wildernden Hund zu entfliehen.
Aber auch Vögel bedürfen unseren besonderen Schutz. Immer mehr Arten gehören zu den bedrohten Tierarten und stehen sogar auf der roten Liste. Ich verlinke Dir hier mal die rote Liste der Brutvögel.
Interessanterweise gilt eine Brut- und Setzzeit für Katzen nicht.
Gibt es Ausnahmen?
Nur wenige Hunde sind in dieser Zeit von der Anleinpflicht ausgeschlossen. Das betrifft Hunde, die im Einsatz für die Bundespolizei, Bundesgrenzschutz, Landespolizei oder dem Zoll sind, an Rettungseinsätzen mitwirken oder von Jägern geführt werden, die hierzu eine rechtmäßige Erlaubnis haben.
Zudem sind auch bestimmte Assistenzhunde, unter anderem Blindenführhunde und auch Hütehunde (im Einsatz) von der Leinenpflicht befreit.
Diese Regelungen gelten allerdings nur dann, wenn der betreffende Hund sich gerade in einem Arbeitseinsatz befindet. In seiner „Freizeit“ muss auch er angeleint geführt werden.
Wo gilt die Brut- und Setzzeit?
In vielen Gesetzestexten ist der Begriff „freie Landschaft“ zu finden. Nun fragst Du Dich vielleicht, was das überhaupt bedeutet? Zur freien Landschaft zählen selbstverständlich der Wald als auch Wiesen und Flur – selbst wenn diese innerhalb einer Ortschaft liegen. Das gilt auch für die dazugehörigen Gewässer und Wege.
Oder andersrum gesagt: Nicht zur freien Landschaft gehören öffentliche Straßen, Gärten, Hofflächen, Gebäude, Gartenbauflächen und Parkanlagen, die „im räumlichen Zusammenhang zu baulichen Anlagen stehen, die zum dauernden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind. Wenn Du die genaue Definition nachlesen möchtest, findest Du sie zum Beispiel in zum Beispiel unter § 2 NWaldLG (also dem Niedersächsisches Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung)
Was fällt unter den Begriff der „freien Landschaft“ gemäß § 2 NWaldLG?
Die freie Landschaft besteht aus den Flächen des Waldes und der übrigen freien Landschaft, auch wenn die Flächen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen. Bestandteile dieser Flächen sind auch die zugehörigen Wege und Gewässer.
Nicht zur freien Landschaft gehören:
1. Straßen und Wege, soweit sie aufgrund straßengesetzlicher Regelung für den öffentlichen Verkehr bestimmt sind,
2. Gebäude, Hofflächen und Gärten,
3. Gartenbauflächen einschließlich Erwerbsbaumschulen und Erwerbsobstflächen sowie
4. Parkanlagen, die im räumlichen Zusammenhang zu baulichen Anlagen stehen, die zum dauernden Aufenthalt von Menschen bestimmt sind (§ 2 NWaldLG).
Kritik an der Brut- und Setzzeit
Dem Artenschutz stehen auch immer wieder einige kritische Stimmen gegenüber. Unter anderem werden die Gesetze in Niedersachsen oder auch Bremen als zu pauschal verurteilt. Manche hinterfragen sogar, ob die Anleinpflicht in bestimmten Zeiten dem Hund gegenüber tierschutzwidrig sein könnte.
Gerne möchte ich Dir dazu meine ganz persönliche Meinung sagen: Ein Hund stirbt nicht daran, wenn er für ein paar Monate an der Leine geführt wird. Es gibt so viele Möglichkeiten, Deinen Vierbeiner sinnvoll zu beschäftigen.
Auch kann ich die Aussage einiger Hundehalter nicht verstehen, die sich mit „mein Hund jagt nicht“ rechtfertigen und ihren Hund trotzdem frei laufen lassen. Ein Hund, der jagt, gehört grundsätzlich an die Leine – egal, ob während oder außerhalb einer Leinenpflicht. Aber auch Hunde, die keine Jagdmotivation zeigen, können Bodenbrüter stören.
Daher halte ich mich an die Brut- und Setzzeit der einzelnen Bundesländer. In Naturschutzgebieten sollte es so oder so selbstverständlich sein, dass der Hund an der Leine geführt wird.

Was mich aber wirklich daran stört, ist die unterschiedliche Handhabe der einzelnen Bundesländer. Du musst Dich gerade in Grenzgebieten bewusst sein, in welchem Bundesland Du Dich gerade befindest. Eine übergreifende Regelung (auf Bundesebene) wäre wesentlich sinnvoller.
Verstoß gegen die Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit
Verstößt Du gegen die Brut- und Setzzeit in Deinem Bundesland, kann Dir ein Bußgeld auferlegt werden. Leider konnte ich keine genauen Informationen darüber finden, wie das im Fall des Falles aussieht. Die Strafen scheinen je nach Bußgeldkatalog deutlich zu variieren. So konnte ich Strafen im zweistelligen Bereich finden. Es wird aber auch vor hohen Strafen von bis zu 10.000 Euro gewarnt.
Ein wichtiger Punkt ist hier vermutlich, wie sehr Du durch Dein Verhalten andere Mensche oder Tiere gefährdet hast. Sicherlich ist auch ein Einsehen Deines Fehlers sinnvoll.
Brut- und Setzzeit in den einzelnen Bundesländern
Wie bereits in der Einleitung gesagt, gelten in den Bundesländern unterschiedliche Regelungen. Von einer sehr strengen Handhabe bis zu einer nicht vorhandenen Regelung ist alles dabei. Daher möchten wir Dir die Gesetze der Bundesländer vorstellen. Bitte beachte an an dieser Stelle aber, dass Du Dich nicht nur auf Landesgesetze verlassen darfst. Auch die Kommunen können nur für ihren Kreis geltende Vorgaben machen. Sofern Du Dich also in einem anderen Bundesland oder Ort befindest, informiere Dich zur Sicherheit vorher.
Baden-Württemberg
Im Bundesland Baden-Württemberg gibt es keine allgemeine Brut- und Setzzeit. Hier ist es aber so, dass die Untere Jagdbehörde für bestimmte Gebiete eine Schonzeit oder Brut- und Aufzuchtzeit in der Zeit vom 16. Februar bis 15. April oder länger anordnen kann. Dementsprechend solltest Du Dich vor Ort erkundigen, ob eine solche Verordnung für Deine Region bzw. Dein Urlaubsgebiet gilt.
Auf Spielwiesen, Liegewiesen, Spielplätzen und Wassertretanlagen gilt generelle Anleinpflicht. Zudem treffen auch Kommunen in diesem Bundesland eigene Vorgaben.
Bayern
Im Bundesland Bayern gilt keine generelle Brut- und Setzzeit. Allerdings gibt es hier häufig Sonderregelungen, die durch die Kommunen getroffen werden. Gerade in München und anderen Großstädten gelten meist strengere Regelungen.
Zudem musst Du Deinen Hund auch in Jagdrevieren anleinen.
Berlin
Gehst Du mit Deinem Hund in einem von Berlins Wäldern spazieren, muss Dein Hund ganzjährig angeleint werden. Gleiches gilt auch auf Grünflächen.
Zudem musst Du Deinen Hund an vielen Orten innerhalb von Berlin anleinen. Die Leine darf maximal zwei Meter lang sein. Solltest Du gegen eine Vorgabe verstoßen, kann die Strafe zwischen mindestens 150 Euro und bis zu 5.000 Euro liegen.
Möchtest Du Deinen Hund in Berlin frei laufen lassen wollen, solltest Du nach einer Freilauffläche für Deinen Hund suchen.
Brandenburg
Brandenburg ist eins der „teuersten“ Bundesländern. Denn hier können bei Verstoß gegen geltende Regelungen bis zu 10.000 Euro Strafe drohen. Es gilt keine generelle Brut- und Setzzeit. Dennoch darf Dein Hund selbstverständlich auch hier keinem Wild nachstellen.
In Brandenburg gibt es sogar Vorgaben, wie viele Hunde Du maximal bei Dir führen darfst. So darf ein Erwachsener maximal drei Hunde mit sich führen, eine minderjährige Person nur einen Hund. Außerdem darf die Leine maximal zwei Meter lang sein. Aber wo gilt diese Leinenpflicht in Brandenburg?
Wie in vielen anderen Bundesländern musst Du Deinen Hund in Fußgängerzonen, Einkaufszentren, auf Campingplätzen, in Park-, Garten- und Grünanlagen, innerhalb von Mehrfamilienhäusern sowie auf deren Zuwegen und in gemeinschaftlich genutzten Räumlichkeiten, auf Sportplätzen und auf öffentlichen Versammlungen.
In öffentlichen Verwaltungsgebäuden und Verkehrsmitteln gilt zudem Maulkorbpflicht.
Zudem gibt es an verschiedenen Orten und in bestimmten Gebieten zusätzliche Leinenpflicht oder gar ein generelles Hundeverbot.
Bremen – allgemeine Brut- und Setzzeit
In Bremen gilt die Brut- und Setzzeit vom 15. März bis 15. Juli. Geregelt ist dies im Bremischen Feldordnungsgesetz §7 (2). Dementsprechend musst Du Deinen Hund in der freien Landschaft (dazu gelten neben Wäldern auch Äcker, Wiesen, Weiden, Deiche und auch Heide-, Moor- und Ödflächen anleinen. Solltest Du Dich nicht an diese Vorgabe halten, begehst Du eine Ordnungswidrigkeit.
Neben der Brut- und Setzzeit gilt in Bremen eine generelle Anleinpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln, Geschäften, bei Veranstaltungen und Fußgängerzonen sowie in abgegrenzten Gartenanlagen, Parkanlagen und Grünanlagen, sofern nicht anders ausgeschildert.
Hamburg
In Hamburg gilt generell Leinenpflicht, sofern sich Dein Hund nicht innerhalb eines privaten Grundstücks aufhält. Zudem musst Du in Hamburg auch auf die Länge Deiner Leine achten. Denn dieses Bundesland schreibt eine Länge von maximal zwei Metern vor, wenn Du in bestimmten Bereichen unterwegs bist (in der Nähe von Spielplätzen, Schulen und anderen Kinder- und Jugendeinrichtungen, Menschenansammlungen, Veranstaltungen, viel genutzten Straßen und Plätzen, in der Fußgängerzone und Einkaufsbereichen oder Einkaufszentren. Auch läufige Hündinnen sollen an einer kurzen Leine geführt werden.
Zudem gibt es in einigen Bereichen sogar ein Hundeverbot. Dies kommt auf Märkten, einigen Grünanlagen, Veranstaltungen und Volksfesten zum Tragen.
Eine Brut- und Setzzeit in dem Sinne gibt es in Hamburg nicht. Dort muss Dein Hund nämlich ganzjährig an der Leine geführt werden. Hamburg hat jedoch auch einige Freilaufzonen. Erkundige Dich am besten, damit Du Deinem Hund bei Bedarf auch Freilauf ermöglichen kannst.
Hessen
In Hessen gibt es keine Brut- und Setzzeit. Dein Hund darf also ganzjährig in der freien Landschaft unangeleint laufen – sofern er natürlich keinem Wild nachstellt.
Natürlich gibt es auch Ausnahmen. So können Kommunen abweichende Regelungen treffen und eine allgemeine Leinenpflicht fordern. Außerdem gilt eine generelle Anleinpflicht in Gaststätten, bei Menschenansammlungen, auf Märkten und öffentlichen Versammlungen und in öffentlichen Verkehrsmitteln.

Mecklenburg-Vorpommern
In Mecklenburg-Vorpommern gilt in den Wäldern ganzjährig eine Anleinpflicht. Eine Brut- und Setzzeit wie in anderen Bundesländern gibt es jedoch nicht.
Missachtest Du die Anleinpflicht in den Wäldern sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln, Tiergärten, auf Volksfesten und (öffentlichen) Veranstaltungen und Versammlungen sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln und Verkaufsstätten, ist Mecklenburg-Vorpommern „teuer“, denn es drohen Strafen bis zu 7.500 Euro. Bei mehrfachen Verstößen könnte Dir sogar Dein Hund entzogen werden.
Niedersachsen – allgemeine Brut- und Setzzeit
In Niedersachen gilt eine allgemeine Brut- und Setzzeit sowie Aufzuchtzeit vom 1. April bis 15. Juli. Geregelt ist dies im NWaldLG. Außerhalb dieser Zeit bist Du in Gebieten, wo Du ableinen darfst, natürlich dazu verpflichtet, dass Dein Hund nicht wildert oder streunt.
Übrigens gilt in Niedersachsen auch Gewässer zu den zu schützenden Gebieten. Das bedeutet, dass Dein Hund während der Brut- und Setzzeit auch beim Schwimmen angeleint sein muss – und Du natürlich auch Rücksicht auf Fische und andere Wasserlebewesen nimmst.

Außerhalb der Brut- und Setzzeit gilt keine generelle Anleinpflicht in Niedersachsen. Dies liegt zu großen Teilen in der Hand der jeweiligen Kommune. Während bei mir in Jever eine grundsätzliche Leinenpflicht gilt, ist dies im Nachbarort Schortens schon wieder ganz anders geregelt. Daher solltest Du Dich gut informieren. Übrigens gilt eine Leinenpflicht auch an fast allen niedersächsischen Nordseestränden.
Außerdem gibt es häufig Schongebiete in Wäldern, die Du entweder nicht oder nur angeleint betreten darfst. Als Alternative bieten viele Kommunen aber Freilaufflächen.
Nordrhein-Westfalen
In Nordrhein-Westfalen gilt keine generelle Brut- und Setzzeit. Allerdings musst Du Deinen Hund in den Wäldern Nordrhein-Westfalens außerhalb der Hauptwege anleinen.
Zusätzlich gibt es eine generelle Leinenpflicht an verschiedenen Orten. Dazu gehören:
- Schulen
- Kindergärten
- Kindertagesstätten
- öffentliche Veranstaltungen / Menschenansammlungen
- Volksfeste
- öffentliche Gebäude / Verwaltungen
- für die Öffentlichkeit genutzte Grün-, Garten- und Parkanlagen
- Kinderspielplätze
- Fußgängerzonen
Und nun wird es etwas irrsinnig, wie ich finde: Wiegt Dein Hund 20 Kilogramm und mehr und / oder hat eine Widerristhöhe von 40cm und mehr, musst Du Deinen Vierbeiner zudem auf öffentlichen Wegen, innerhalb von Ortschaften sowie Plätzen und Straßen anleinen. Natürlich kann ein großer, schwerer Hund einen Menschen schwerer verletzen, aber gerecht ist das nicht, oder? Ich kenne da kleine Hunde, die wesentlich wilder und gefährlicher sind 😉
Rheinland-Pfalz
Das Bundesland Rheinland-Pfalz ist ein angenehmes Bundesland zum Leben und Urlauben – nicht nur wegen der wunderschönen Landschaft dort. Es gibt zudem weder eine generelle Brut- und Setzzeit noch eine generelle Anleinpflicht in Wäldern. Natürlich gibt es von Gemeinde zu Gemeinde Sonderregelungen. Auch in Naturschutzgebieten solltest Du Deinen Hund selbstverständlich anleinen.
Das sollte aber kein Freifahrtschein sein. Leine Deinen Hund an, wenn dieser Jagdambitionen hat. Auch in Rheinland-Pfalz darf kein Hund jagen oder gar wildern.
Saarland – allgemeine Brut- und Setzzeit
In der Zeit vom 1. März bis 30. Juni gilt eine allgemeine Brut- und Setzzeit sowie Aufzuchtzeit. In dieser Zeit muss Dein Hund an der Leine geführt werden. Außerhalb dieser Zeit darfst Du Deinen Hund ableinen, sofern es durch die einzelne Kommune oder andere Regelungen keine gezielte Anleinpflicht gibt.
Missachtest Du die Leinenpflicht während der Brut- und Setzzeit, kann es auch im Saarland teuer werden: Strafen bis 5000 Euro können vergeben werden.
Neben der Brut- und Setzzeit gilt zudem eine generelle Leinenpflicht, wenn Du Dich mit Deinem Hund in öffentlichen Verkehrsmitteln, Einkaufszentren, Fußgängerzonen, Aufzügen, Gaststätten und auf Volksfesten bzw. Menschenansammlungen bewegst.
Sachsen
In Sachsen gibt keine Brut- und Setzzeit oder eine generelle Anleinpflicht. Dennoch solltest Du Dich grundsätzlich vor Ort bei den Kommunen und Gemeinden erkundigen, ob es gegebenenfalls Sonderregelungen gibt. Gerade in Großstädten werden oft strengere Verordnungen erlassen, damit das Zusammenleben zwischen so vielen Menschen und Hunden funktionieren kann.
Denk bitte daran: Ein jagender Hund gehört auch in Sachsen grundsätzlich an die Leine. Sollte Dein Hund jagen bzw. wildern, kann das sehr teuer für Dich werden.
Sachsen-Anhalt Brut- und Setzzeit
Vom 1. März bis zum 15. Juli gilt in Sachsen-Anhalt eine generelle Brut- und Setzzeit. Dementsprechend darfst Du Deinen Hund weder im Wald noch in Feldern oder auf angrenzenden öffentlichen Straßen ableinen.
In Jagdgebieten muss sich Dein Hund zudem immer in Deinem Einwirkungsbereich befinden.
Schleswig-Holstein
In Schleswig-Holstein gibt es nicht direkt eine generelle Brut- und Setzzeit. Aber es gibt ein Hundeverbot an Stränden in der Zeit vom 1. April bis zum 30. September. Ausgenommen hiervon sind natürlich Hundestrände. Diese sind dann speziell dafür gekennzeichnet. Ich denke aber, dass das Strandverbot nicht dafür da ist, um Wildtiere zu schützen. Es geht hier sicherlich eher um den Tourismus.
Eine Leinenpflicht gilt zudem auf Campingplätzen, Zeltanlagen, Sportanlagen, auf Messen und Märkten, auf Friedhöfen, in öffentlichen Gebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln, Fußgängerzonen, Einkaufszentren, auf Volksfesten, bei öffentlichen Versammlungen und Menschenansammlungen sowie Grün-, Garten- und Parkanlagen (sofern für die Allgemeinheit zugänglich) und in Mehrfamilienhäusern sowie auf deren Grundstücken.
Thüringen
Im schönen Thüringen gibt es keine generelle Brut- und Setzzeit oder Leinenpflicht. Aber auch in Thüringen kann es Sonderbestimmungen geben, weswegen Du Dich auch hier immer erneut schlau machen musst. Zudem gilt in den Wäldern Thüringens Leinenzwang.
Befreit vom Leinenzwang im Wald sind einige Hunde, die einen Arbeitsauftrag haben. Das können Hirtenhunde, Diensthunde, Jagdhunde, Rettungshunde und Assistenzhunde wie ein Blindenführhund sein. Sie sollten als solches gekennzeichnet sein. Außerdem gilt die Befreiung der Leinenpflicht nur dann, wenn sie sich „im Dienst“ befinden.
Darf ein Jäger einen wildernden Hund erschießen?
Einfache Antwort: Das kommt darauf an. Denn auch das Jagdgesetz ist nicht auf Bundesebene, sondern auf Landesebene verankert. In den meisten Fällen darf ein Jäger nicht einfach so einen Hund erschießen. Entweder muss er sich bei der Unteren Jagdbehörde eine Genehmigung einholen (diese wird erteilt, wenn Dein Hund mehrfach nachweislich wildert) oder der Jäger muss erst alles versuchen, um Deinen Hund vom Wild abzubringen.
Dennoch darf ein Jäger in einigen Bundesländern wildernde Hunde erschießen. Die Beweislast, ob Dein Hund gewildert hat oder nicht liegt je nach Bundesland beim Jäger oder bei Dir.
In anderen Bundesländern, zum Beispiel Rheinland-Pfalz, darf ein Hund grundsätzlich nicht von einem Jäger erschossen werden.
Um Sicherheit zu haben, sollest Du also auch zu diesem Thema Gesetzestexte lesen – und zwar je nach Bundesland. Ein Beispiel für Thüringen findest Du hier.
Fazit: Brut- und Setzzeit – sinnvoll, denn wir tragen Verantwortung
Ich möchte mich nicht als Moralapostel darstellen. Aber es gibt Dinge, die durchaus Sinn machen. Natürlich kannst Du kritisieren, dass Wildtiere grundsätzlich einen besonderen Schutz benötigen und es Menschen gibt, die ihre Hunde außerhalb der Brut- und Setzzeit „jagen“ lassen. Aus meiner Sicht gehört ein jagender Hund aber grundsätzlich an die Leine – ganz egal zu welcher Jahreszeit.
Wir erleben hautnah mit, wie immer mehr heimische Tierarten aussterben. Wir können durch Umsicht dazu beitragen, die heimischen Wildtiere zu schützen. Daher appelliere ich, dass Du Dich an die Vorgaben hältst (es sind schließlich keine Empfehlungen, sondern geltende Gesetze und Verordnungen). Und wenn Du Inspirationen für tolle Beschäftigungsmöglichkeiten für Deinen Hund suchst, wirst Du auf meinem Blog definitiv fündig 🙂

Dieser Artikel entstand im Rahmen einer Kooperation mit der AGILA Haustierversicherung. Vielen Dank an AGILA für die tolle Zusammenarbeit
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[…] anreist, musst Du Deinen Hund auf Feldwegen und in Wäldern anleinen. Dies ist vergleichbar mit der Brut- und Setzzeit in vielen Bundesländern in Deutschland. Natürlich sollen auch in Schweden Wildtiere und ihr […]
Die Regeln sind nicht zu Unrecht so;)
Martin
Naja, dann frag ich mich, warum in einigen Bundesländern Brut und andere Wildtiere geschützt werden und in anderen nicht?
PS: Ungefragte Backlinks werden gelöscht 🙂